Die Diagnose

Das Lipödem wird im Gespräch und durch Untersuchung festgestellt. Es gibt keinen Bluttest und kein Bildgebungsverfahren, das die Diagnose sichert.

Stand: 3. September 2026 · Alle Angaben mit Quellen belegt

Welche Praxis zuständig ist

Die Diagnose stellen Ärztinnen und Ärzte, die mit dem Krankheitsbild vertraut sind — häufig aus der Phlebologie, der Lymphologie, der Angiologie, der Dermatologie oder der Inneren Medizin. Eine hausärztliche Praxis kann überweisen. Wenn Sie eine spezialisierte Anlaufstelle suchen, finden Sie unter Hilfe & Adressen Verzeichnisse der Fachgesellschaften.

Worauf untersucht wird

Bildgebung wie Ultraschall wird eingesetzt, um andere Ursachen auszuschließen, nicht um das Lipödem zu beweisen.

Was Sie zum Termin mitbringen sollten

Der häufigste Grund, warum ein Termin wenig bringt, ist eine unvollständige Vorgeschichte. Hilfreich sind:

Warum die Dokumentation später zählt

Für eine Kostenübernahme der Liposuktion ist eine mindestens sechsmonatige, durchgehend dokumentierte konservative Therapie erforderlich.[2] Wer diese Unterlagen erst braucht, wenn der Antrag ansteht, hat sie oft nicht mehr vollständig. Es lohnt sich, Verordnungen und Behandlungszeiträume von Anfang an aufzubewahren. Näheres auf der Seite Kostenübernahme.

Warum es oft lange dauert

Viele Betroffene berichten von Jahren, in denen ihre Beschwerden als Folge von Übergewicht eingeordnet wurden. Das hat mehrere Gründe: Das Lipödem tritt häufig gemeinsam mit Adipositas auf, es gibt keinen beweisenden Test, und der entscheidende Befund — der Schmerz — lässt sich nicht messen, sondern nur berichten.

Wenn Sie den Eindruck haben, nicht ernst genommen zu werden, ist eine Zweitmeinung in einer auf Lymphologie spezialisierten Praxis ein sinnvoller Schritt. Die Selbsthilfe­verbände unter Hilfe & Adressen vermitteln solche Kontakte.

Quellen und weiterführende Literatur

  1. Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL): S2k-Leitlinie Lipödem, AWMF-Registernummer 037-012, Version 5.0, Stand 22.01.2024, gültig bis 21.01.2029. register.awmf.org
  2. Gemeinsamer Bundesausschuss: Richtlinie zu Anforderungen an die Qualitätssicherung der Liposuktion bei Lipödem (QS-RL Liposuktion), zuletzt geändert am 22.01.2026, in Kraft seit 21.03.2026. g-ba.de